Erbringung von Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen nach § 34a GewO, insbesondere Objektschutz, Veranstaltungsschutz, Baustellenbewachung, Empfangs- und Pfortendienste sowie weitere erlaubnisfreie Sicherheitsdienstleistungen. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind.