Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 3 Abgabenordnung (AO). Erbringung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche (SAPV-KJ) gemäß § 132d SGB V. Im Mittelpunkt stehen Kinder und Jugendliche mit lebesbedrohlichen, lebenslimitierenden und komplex chronischen Erkrankungen. Der Gesellschaftsszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Sicherstellung der medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Versorgung im häuslichen Umfeld sowie durch Beratung, Koordination und Begleitung der betroffenen Familien unter Einbindung aller an der Versogung Beteiligten.