Entwicklung, Verkauf, Lizensierung, Wartung und Betrieb von Softwarelösungen sowie Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen für (i) öffentliche und private Unternehmen (aa) der Finanzdienstleistungsbrache, die in ihrem jeweiligen geografischen Gebiet den Finanzmarktregulierungen unterliegen, und (bb) der Versicherungsbranche, einschließlich Rückversicherungsunternehmen, Garanten von Versicherungsrisiken, gesetzliche Krankenkassen, staatliche Krankenkassen, zu anderen Unternehmen gehörende Versicherer, (ii) Zentralbanken und (iii) staatseigene Banken sowie (iv) Dienstleister der vorgenannten Unternehmen mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) bedürfen; und Gründung/Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland sowie das Erbringen von Dienstleistungen an direkte und indirekte Tochtergesellschaften.