- die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (Immobilienmakler gem. § 34c, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 GewO), - die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte (Bauträger gem. § 34c, Abs. 1, Satz 1, Nr. 3b GewO), - Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung (Baubetreuer gem. § 34c, Abs. 1, Satz 1, Nr. 3b GewO) - die gewerbsmäßige Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1, Abs. 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des BGB (Wohnimmobilienverwalter gem. § 34c, Abs. 1, Satz 1, Nr. 4 GewO) - Hausmeister-/Reinigungsdienste