Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften für eigene Rechnung sowie die Verwaltung eigenen Vermögen für eigene Rechnung; ferner alle mit den vorgenannten Tätigkeiten in Zusammenhang stehende Nebengeschäfte. Erlaubnispflichtig Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sind nicht Gegenstand.