Gegenstand des Unternehmens ist die Vermögensverwaltung, das Halten von Anteilen im In- und Ausland und beratende und unterstützende Tätigkeiten für Unternehmen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten.