Soweit es jeweils keiner Genehmigung bedarf: - Im- und Export von, Handel mit und Vermittlung von neuen und gebrauchten Waren im In- und Ausland, insbesondere von Konsumgütern und Gegenständen des täglichen Bedarfs, technische Anlagen, Geräten und Fahrzeugen; - Vermittlung bzw. Erbringung durch Subunternehmer, insbesondere folgender Arbeiten und Dienstleistungen: -- Generalübernahme und Koordination von Bauprojekten sowie Durchführung handwerklicher Leistungen, insbesondere von ?