die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie von Wertpapieren und sonstigen Kapitalanlagen. Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen, insbesondere erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder nach § 34c GewO, sind vom Unternehmensgegenstand nicht umfasst.