Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und auch Zweigniederlassungen errichten.