Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Gegenstand ist Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Gesellschaft muss diese Zwecke nicht alle gleichzeitig und in gleichem Maße verfolgen. Verwirklichung der Zwecke insbesondere durch Durchführung von Weiterbildungen, Qualifizierungen und Schulungen.