SAG - Schulaufbaugesellschaft Landkreis Ahrweiler mbH
Unternehmensgegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von delegierbaren Bauherrenaufgaben und Projektsteuerungsleistungen zur Unterstützung des durch den Eigenbetrieb Schul- und Gebäudemanagement Landkreis Ahrweiler umzusetzenden Wiederaufbaus der von der Hochwasserkatstrophe am 14./15.07.2021 zerstörten bzw. beschädigten Kreisschulen. (2) Projektsteuerungsleistungen in diesem Sinne sind Leistungen, die als übergeordnete Leistungen zur Steuerung und Koordination anfallen (z.B. Planung der Planung, Projektvorbereitung und -steuerung, Koordination von Maßnahmen untereinander, Abstimmung mit Dritten im Vorfeld von Maßnahmen, Unterstützung bei der Klärung der Förderfähigkeit einzelner Projekte, Vorbereitung von Anträgen etc.). Die Gesellschaft kann mit der Wahrnehmung sämtlicher Bauherrenaufgaben in diesem Zusammenhang betraut werden. (3) Die Gesellschaft übernimmt vor allem die Koordination und Realisierung der Projekte, insbesondere auf Grundlage von durch den Werksausschuss Eigenbetrieb Schul- und Gebäudemanagement erteilten Aufträgen. (4) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke entsprechend der Vorgaben der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO RLP) und der Landkreisordnung Rheinland-Pfalz (LKO RLP). Sie ist dabei nicht auf Gewinn ausgerichtet, sondern arbeitet kostendeckend. Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere durch die nach § 87 GemO RLP i.V.m. § 57 LKO RLP zulässige wirtschaftliche Betätigung begrenzt. Die Gesellschaft ist so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird, § 87 Abs. 2 GemO RLP i. V. m. § 57 LKO RLP.