ist die Gründung, der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Vornahme von Investitionen aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann gegenüber ihren Beteiligungsunternehmen entgeltliche Dienstleistungen erbringen, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Finanzierung, Strategie und Management.