Beteiligung - gleichgültig in welcher Rechtsform - an anderen Gesellschaften und die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung des Geschäftsbetriebs anderer Gesellschaften, insbesondere als Komplementärin von Kommanditgesellschaften sowie die Erledigung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.