a) Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften jeglicher Rechtsform sowie deren einheitliche Leitung und Geschäftsführung; b) Die Anlage eigenen Vermögens in Wertpapieren (z. B. Aktien, ETFs, Anleihen), Fondsanteilen und sonstigen Finanzinstrumenten. Die Gesellschaft handelt ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sie übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus, insbesondere keine, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.