Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich der Medien-, Film- und Contentproduktion, der Erwerb, das Halten und die Verwertung von Rechten und Lizenzen, insbesondere Film-, Marken- und sonstigen lmmaterialgüterrechten, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Beratungs-, Management- und Verwaltungsleistungen für verbundene Unternehmen. Tätigkeiten, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach dem KWG und§ 34c GewO, sind ausgenommen.