Die Gründung, der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland und eigener Vermögenswerte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere im Bereich Software/IT/SaaS, sowie die Erbringung von Verwaltungs-, Beratungs- und Managementdienstleistungen für Beteiligungsgesellschaften. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 KWG sowie Tätigkeiten nach dem KAGB.