Die Erbringung von Dienstleistungen rund um Haus, Gebäude und Grundstücke. Dazu gehören insbesondere: Hausmeister- und Hauswartleistungen, Garten- und Landschaftspflege, Pflege von Grünflächen, Hecken- und Strauchschnitt sowie regelmäßige Instandhaltungsarbeiten im Außenbereich, kleinere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, die keinem zulassungspflichtigen Handwerk zuzuordnen sind, Montage- und Demontagearbeiten einfacher Art (z. B. Möbelaufbau, Regale, Küchenmontage ohne Elektro- oder Wasseranschluss), Renovierungsarbeiten ohne Meisterpflicht, wie Maler-, Spachtel-, Tapezier- und Bodenverlegearbeiten (Laminat, Vinyl, Fertigparkett), Gebäudereinigung innen und außen, Winterdienst sowie allgemeine objektpflegetechnische Objektbetreuung ohne Eingriffe in elektrische Leitungen, Gas- oder Wasserinstallationen, Koordination von handwerklichen Betrieben, Überwachung von Fremdleistungen und Objektmanagement. Von der Tätigkeit ausdrücklich ausgenommen sind alle Arbeiten, die einem zulassungspflichtigen Handwerk nach § 1 HwO zuzuordnen sind, insbesondere Elektroinstallationen, Sanitär-/Heizungsinstallationen, Arbeiten an tragenden Wänden sowie Arbeiten an Gas-, Wasser- und Stromleitungen. Das Unternehmen ist insbesondere berechtigt zum Einsatz von Subunternehmern sowie zum Erwerb, Vermietung und Verpachtung von Werkzeugen und Maschinen.