Übernahme, Verwaltung und Erfüllung von Versorgungs- und Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen oder aktiven Geschäftsführern sowie deren Hinterbliebenen. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Sicherstellung und Finanzierung dieser Verpflichtungen Vermögen aller Art zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern, insbesondere Wertpapiere, Bankguthaben, Fondsbeteiligungen und sonstige Kapitalanlagen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Versicherungsaufsichtsgesetz.