Gegenstand des Unternehmens ist das Halten von Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Es werden auch sämtliche mit vorgenanntem Gesellschaftszweck verbundenen Nebenleistungen erbracht, sofern hierfür keine gesonderte öffentlich-rechtliche Genehmigung benötigt wird oder ein gesetzlicher Vorbehalt besteht.