Dienstleistungen jeder Art gegenüber juristischen und natürlichen Personen, insbesondere Unternehmens- und Unternehmerberatung, Vermögens- und Vermögenssicherungsberatung. Gegenstand des Unternehmens sind ferner die folgenden - in § 34 c der Gewerbeordnung genannten Tätigkeiten, die die Gesellschaft insbesondere im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit laut vorstehendem Absatz 1 ausüben kann: Die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume oder gewerbliche Räume. Die Gesellschaft darf weder Bankgeschäfte noch Rechts- oder Steuerberatung noch Hilfeleistung in Steuersachen betreiben.