Erwerb, Entwicklung und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; sämtliche Tätigkeiten im Rahmen von § 34 c Gewerbeordnung sind ausdrücklich inbegriffen, sowie die Errichtung und der Betrieb von Baulichkeiten für Veranstaltungen, der Betrieb von Tanz- und Musikveranstaltungen von Festivals, Messen und Ausstellungen und der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie Events, das Betreiben von einer oder mehreren Schankwirtschaften, Nachtbetrieben und Betriebe der Erlebnisgastronomen. Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf das In- und Ausland.