Durchführung von Schadstoffuntersuchungen und Schadstoffbeprobungen in Gebäuden und baulichen Anlagen, insbesondere Probenahme und Untersuchung von Asbest, künstlichen Mineralfasern (KMF), polychlorierten Biphenylen (PCB), polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Schimmelpilzen sowie weiteren schadstoffbelasteten Materialien. Ferner Durchführung von Raumluftmessungen, Innenraumluftuntersuchungen, Freimessungen, Staub- und Materialprobenahmen, Erstellung von Gutachten und Berichten sowie Beratung im Bereich Schadstoffmanagement und Arbeitsschutz. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung vorliegt.