Der Betrieb eines Lebensmittelmarktes/Minimarktes, eines Backshops sowie gastronomischer Einrichtungen, insbesondere Restaurant, Imbiss und Café. Dies umfasst den Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken, Backwaren, Tabakwaren, Haushaltswaren und Waren des täglichen Bedarfs, die Herstellung, Zubereitung und den Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort und außer Haus sowie Liefer- und Abholservice.