Das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen sowie die Finanzierung von Tochtergesellschaft(en) und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist befugt, zu diesem Zweck andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligen, auch als alleinige Komplementärin und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.