Erwerb, das Halten, die Modernisierung, Instandhaltung, Verwaltung, Vermietung, Verpachtung sowie die Veräußerung von eigenem Grundbesitz und eigenen grundstücksgleichen Rechten sowie die Verwaltung eigenen Kapitalvermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34c GewO aus und betreibt insbesondere keinen gewerblichen Grundstückshandel ?