Erwerb, Halten und Verwalten von Immobilien sowie Erwerb und Halten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften; Verkauf eigener Immobilien. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung (Makler- und Bauträgerverordnung) werden ausdrücklich nicht ausgeübt.