Erwerb, Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere eigener Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister gegenüber fremden Dritten sowie Erbringung von Dienstleistungen und Geschäftsleitungsfunktionen gegenüber Unternehmen und Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem KWG, sind ausgeschlossen.