Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb, das Halten, verwalten, sanieren und der Verkauf von eigenen Immobilien sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Der gewerbliche Handel mit Immobilien ist ausgeschlossen.