Die Verwaltung und die Verwendung des eigenen Grundbesitzes sowie des eigenen Kapitalvermögens. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem vorgenannten Unternehmensgegenstand unmittelbar zu dienen geeignet sind, insbesondere zum Erwerb, Halten, Verwalten, Vermieten, Verpachten und Veräußern von eigenem Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten ?