Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Haftung als Komplementär GmbH (Halten von Anteilen). Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.