Erwerb, Verwaltung und Vermittlung von Grundstücken, Immobilien, Vermietung, Finanzierungen (mit Ausnahme der in § 1 Abs. 3 Nr. 8 KWG bezeichneten Darlehen) und Verwertung von Grundstücken, Bauobjekten, Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen einschließlich Bauträger- und Baubetreuungsgeschäften sowie die Aufbereitung von Grundbesitz und die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen samt sämtlichen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.