Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung sowie die Finanzierung von eigenem Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Zusammenhang mit eigenem Grundbesitz Darlehen aufzunehmen, Sicherheiten zu stellen und Finanzierungsmaßnahmen durchzuführen. Tätigkeiten, die den Charakter einer gewerblichen Grundstückshandels-, Bauträger-, Makler- oder Projektentwicklungstätigkeit begründen, sind ausgeschlossen.