Der Betrieb eines Schausteller- und Veranstaltungsunternehmens, insbesondere das Betreiben, Aufstellen, Vermieten, der An- und Verkauf sowie die Wartung und der Transport von Schausteller-, Unterhaltungs- und Veranstaltungsanlagen und die Erbringung hiermit zusammenhängender Dienstleistungen; der Rückbau, die Demontage und Verwertung von Industrie-, Gewerbe- und technischen Anlagen einschließlich Maschinen- und Anlagendemontagen, Räumungen, Verladungen, Transportorganisation, Wiederverwendung/Weitervermarktung von Anlagenteilen sowie Handel mit demontierten Anlagen, Maschinen und Materialien.