(i) die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Geschäftsführung und Vertretung von GmbH & Co. KGs, (ii) der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Veräußern von Beteiligungen, insbesondere von Kommanditbeteiligungen an Personengesellschaften, sowie (iii) die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten nach § 34c GewO aus.