Die Vermarktung von Immobilien jeglicher Art sowie die Vermarktung von Grundstücken jeglicher Art, die Vermietung von Immobilien und Gründstücken jeglicher Art, die Vermittlung von Finanzmitteln, die Immobilienverwaltung und die Immobilienkaufbegleitung. Genehmigungspflichtige Geschäfte nach KWG werden nicht ausgeübt.