Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich Erwerb, Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten sowie von Immobilien, jeweils ausschließlich für eigene Rechnung und nicht für Dritte. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Eine Tätigkeit, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedarf, wird nicht ausgeübt.