resilience consulting UG
Unternehmensgegenstand
1. Erbringung betriebswirtschaftlicher Beratungs-, Management-, Organisations- und Unterstützungsleistungen für Unternehmen, Unternehmer, Gesellschafter, Unternehmerfamilien, Family Offices, Stiftungen, Verbände sowie sonstige private und öffentliche Organisationen. 2. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der Krisenprävention, Krisenberatung, Krisenbewältigung, Sanierung, Restrukturierung, Stabilisierung und nachhaltigen Weiterentwicklung von Unternehmen und Organisationen. 3. Zum Unternehmensgegenstand gehören insbesondere: a) betriebswirtschaftliche Unternehmens- und Organisationsberatung; b) Analyse wirtschaftlicher, finanzieller und organisatorischer Krisenursachen; c) Krisenfrüherkennung und Krisenprävention; d) Sanierungs-, Restrukturierungs- und Turnaround-Beratung; e) Erstellung und Begleitung von Sanierungs-, Restrukturierungs-, Fortführungs-, Liquiditäts- und Unternehmenskonzepten; f) betriebswirtschaftliche Begleitung außergerichtlicher und gerichtlicher Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren; g) Begleitung von Maßnahmen nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz sowie von Eigenverwaltungs-, Schutzschirm- und Insolvenzverfahren, soweit diese Tätigkeiten keiner besonderen gesetzlichen Erlaubnis bedürfen; h) Entwicklung und Umsetzung von Resilienz-, Risiko-, Governance-, Compliance- und Nachhaltigkeitsstrategien; i) Unternehmensplanung, Unternehmenssteuerung, Liquiditätsplanung, Ergebnisplanung und Finanzierungsberatung; j) Entwicklung und Überprüfung von Geschäftsmodellen, Unternehmensstrategien und Organisationsstrukturen; k) Durchführung betriebswirtschaftlicher Unternehmensanalysen, Plausibilitätsbeurteilungen, Due-Diligence-Prüfungen und Unternehmensbewertungen; l) Beratung und Begleitung bei Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen, Unternehmensbeteiligungen, Unternehmensnachfolgen, Umwandlungen und sonstigen Unternehmenstransaktionen; m) Beratung von Gesellschaftern, Unternehmerfamilien, Family Offices und Stiftungen bei betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und strategischen Fragestellungen; n) Übernahme von Interimsmanagement-, Projektmanagement- und Chief-Restructuring-Officer-Funktionen; o) Übernahme von Geschäftsführungs-, Vorstands-, Beirats-, Aufsichtsrats-, Kuratoriums- und sonstigen Organ- oder Überwachungsfunktionen, soweit dies gesetzlich und berufsrechtlich zulässig ist; p) Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung, Strukturierung und Neuordnung von Unternehmensfinanzierungen; q) Begleitung von Verhandlungen mit Kreditinstituten, Finanzierungspartnern, Investoren, Gläubigern, Gesellschaftern, Kunden, Lieferanten und sonstigen Beteiligten; r) Beratung in den Bereichen Digitalisierung, Prozessoptimierung, Automatisierung, Datenmanagement und künstliche Intelligenz; s) Entwicklung, Herstellung, Erwerb, Vertrieb, Vermarktung und Lizenzierung von Software, Datenbanken, digitalen Anwendungen, Methoden, Konzepten, Marken, Urheberrechten, Publikationen und sonstigem geistigen Eigentum; t) Durchführung von Seminaren, Workshops, Schulungen, Coachings, Vorträgen, Tagungen und sonstigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen; u) Erstellung und Veröffentlichung von Fachbeiträgen, Studien, Publikationen, Lehrmaterialien und digitalen Informationsangeboten; v) Erbringung von Management-, Verwaltungs- und sonstigen Dienstleistungen für verbundene Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften. 4. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, a) Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen jeder zulässigen Rechtsform im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu gründen, zu erwerben, zu halten, zu verwalten, zu finanzieren und zu veräußern; b) Holding-, Leitungs-, Verwaltungs- und Koordinierungsfunktionen für Beteiligungsunternehmen zu übernehmen; c) Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland zu errichten; d) Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften und Joint Ventures einzugehen; e) eigenes Vermögen, insbesondere Beteiligungen, Wertpapiere, Forderungen, Rechte, Marken, Lizenzen und Immobilien, zu erwerben, zu halten, zu verwalten, zu vermieten, zu verpachten und zu veräußern; f) Finanzierungen innerhalb eines Unternehmensverbunds zu gewähren oder zu vermitteln, soweit hierfür keine besondere gesetzliche Erlaubnis erforderlich ist. 5. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften, Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 6. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nur ausgeübt, wenn und soweit die hierfür erforderliche gesetzliche oder behördliche Erlaubnis vorliegt. 7. Tätigkeiten, die nach dem Steuerberatungsgesetz, der Wirtschaftsprüferordnung, dem Rechtsdienstleistungsgesetz, dem Kreditwesengesetz, dem Wertpapierinstitutsgesetz, der Gewerbeordnung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen einer besonderen Zulassung oder Anerkennung bedürfen, sind nur insoweit Gegenstand des Unternehmens, als die Gesellschaft selbst oder die jeweils handelnden Personen über die erforderliche Befugnis verfügen. 8. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Rechtsdienstleistungen, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungstätigkeiten ohne die jeweils erforderliche Erlaubnis oder berufsrechtliche Anerkennung.