Trockenbau, die Verlegung von Bodenbelägen, soweit diese schwimmend verlegt werden, der Einbau genormter Baufertigteile, die Kabelverlegung im Hochbau ohne Anschlussarbeiten sowie die Vermittlung von Aufträgen im Baubereich. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.