Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere das Halten, Entwickeln und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie sonstigen Vermögenswerten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) bedürfen.