Vermittlung und Durchführung von Reiseleistungen im Inland und Ausland sowie alle in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann überhaupt alle einschlägigen Geschäfte auf dem Sektor der Reiseleistungen, insbesondere im Linienverkehr betreiben, die geeignet sind, die Gesellschaft in ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung zu fördern.