Die selbstlose Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der AO. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Schaffung und das Betreiben von Integrationsbetrieben im Sinne des § 132 SGB-IX, wobei mindestens 40 von Hundert der Beschäftigten besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 132 Abs. 1 SGB-IX sind.