Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 27 Abs. 1 BauKaG NRW durch eigenverantwortliche und unabhängige Beratende Ingenieure bzw. Beratende Ingenieurinnen, insbesondere die technisch-ökonomische Beratung in Fragen von Umwelt, Energie und Sicherheit. Die Gesellschaft entwickelt für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber Konzepte, plant Maßnahmen und koordiniert deren Umsetzung. Die Gesellschaft wird im Rahmen ihrer Tätigkeit die für die Beratenden Ingenieure bzw. Ingenieurinnen geltenden Berufspflichten beachten.