Einzug eigener und fremder Forderungen, Erwerb von Forderungen und deren Einzug auf eigene Rechnung, Erbringung von Beratungsleistungen hinsichtlich des Einzugs laufender und überfälliger Forderungen sowie Durchführung des sonstigen Mahnwesens und Bonitätsauskünfte. Darüber hinaus umfasst der Gegenstand der Gesellschaft auch die Produktion, Vermarktung und den Vertrieb entsprechender Softwarelösungen. Soweit Tätigkeiten vom Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) umfasst werden, werden diese nur vorgenommen, soweit die Voraussetzungen des RDG erfüllt werden.