Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, gleich welcher Rechtsform, insbesondere a Unternehmen zu gründen, zu erwerben, zu veräußern und sich an solchen zu beteiligen, b die einheitliche Leitung von Beteiligungsunternehmen zu übernehmen (Holding-Funktion), c Finanzierungsmaßnahmen für Beteiligungen vorzunehmen, insbesondere Darlehen zu gewähren, d immaterielle Rechte (z.B. Lizenzen, Marken, Know-how) zu erwerben, zu verwerten und zu überlassen.