Die Beteiligung der Gesellschaft an der Arosa Hotel Paderborn GmbH & Co. KG und die Übernahme der Stellung eines Komplementärs in der Kommanditgesellschaft, ferner die Verwaltung des eigenen Hotelvermögens. Die Gesellschaft darf auch alle sonstigen Geschäfte betreiben, die mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängen oder zur Erreichung der Geschäftszwecke notwendig oder nützlich erscheinen. In diesem Rahmen kann sich die Gesellschaft auch an branchengleichen oder branchenähnlichen Unternehmen beteiligen, und zwar gleichgültig in welcher Weise, solche Unternehmen vertreten und die Geschäftsführung übernehmen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.