(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe, b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie c) internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. (2) Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens die Gewährung von Angeboten zur Förderung der Erziehung in der Familie, von Angeboten zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege und von Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen.