Die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der Anforderungen zur Einhaltung von Hygienevorschriften und damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen (wie z.B. Erst- und Requalifizierung von Operationsräumen, Hygieneinspektionen, Durchführung von Mess- und Überprüfungsverfahren der Umgebungsbedingungen, Filterintegritätstest) für Betreiber medizinischer Einrichtungen, die auf die Einhaltung strenger hygienetechnischer Normen angewiesen sind. Sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sind zulässig.