Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Verwaltung des eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften und die Erbringung von Unternehmensberatungs- und Managementdienstleistungen gegenüber Dritten, mit der Gesellschaft im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie gegenüber Beteiligungsunternehmen, jeweils soweit keine erlaubnispflichtige Tätigkeit vorliegt.