Die Erbringung von Hauswartdienstleistungen einschließlich der Koordination von Wartungen, die ganzheitliche Pflege von Grünanlagen und Außenanlagen, Reinigungsarbeiten, Winterdienst sowie die Durchführung kleinerer Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden. Sämtliche Tätigkeiten nur, soweit nicht genehmigungspflichtig.