(1) ist die Erbringung von sozialen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenhilfe, einschließlich Schul- und Kita-Assistenz, Alltagsbegleitung, Freizeit- und Bildungsangeboten sowie die Durchführung von Schulungen, Seminaren und Projekten zur Förderung sozialer Teilhabe. (2) Ferner der Betrieb von Einrichtungen sowie die Erbringung ambulanter Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe nach dem SGB VIII ?